Zucht

Bestandsänderungen Link
Würfe Link
Hier die aktuellen Zuchtrichtlinien des 1. DEKZV e.V. als pdf
Hier die Zuchtrichtlinien der FIFé als pdf
   


Vereine, deren Stammbäume nicht akzeptiert werden (Stand 22.02.2022)

Club

Land

1. ITAVC e.V.

Deutschland

Domestic Cats

Niederlande

Family Cat Club

Deutschland

Farus

Russland

HVD e.V.

Deutschland

ICF e.V.

Deutschland

Odessa (UA) Animals’ Fans Association AFA “ZUoohobby” Felinological Pedigree Club

Ukraine

WACF

Russland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.

Von den Zuchtrichtlinien der FIFe abweichende Zuchtrichtlinien des 1. DEKZV e.V.

Ausgabedatum: 01.01.2012

Ergänzung: 13.08.2012

Redaktionelle Änderungen: 01.01.2023

.

Die Zuchtrichtlinien (ZRL) des 1. DEKZV e.V. basieren auf den derzeit gültigen FIFe-Regeln, der gültigen Fassung des Tierschutzgesetzes und den auf der Mitgliederversammlung des 1. DEKZV e.V. abgestimmten Anträgen der Mitglieder

.

Voraussetzung für die Eintragung in die Zuchtbücher

.

Hier die aktuellen Zuchtrichtlinien des 1. DEKZV e.V. als pdf

Von den Zuchtrichtlinien der FIFe abweichende Zuchtrichtlinien des 1. DEKZV e.V.

Ausgabedatum: 01.01.2012

Ergänzung: 13.08.2012

Redaktionelle Änderungen: 01.01.2023

 

Die Zuchtrichtlinien (ZRL) des 1. DEKZV e.V. basieren auf den derzeit gültigen FIFe-Regeln, der gültigen Fassung des Tierschutzgesetzes und den auf der Mitgliederversammlung des 1. DEKZV e.V. abgestimmten Anträgen der Mitglieder

Voraussetzung für die Eintragung in die Zuchtbücher

a. Jeder Züchter/Jede Züchterin des 1. DEKZV e.V. Ist verpflichtet, einen Zwingernamen zu beantragen. Alle im Zwinger des Züchters/der Züchterin geborenen Jungtiere erhalten zum Vornamen den ausgewählten Zwingernamen. Der Vorname, Zwingername plus Satzzeichen und Leerstellen darf aus computertechnischen Gründen nicht mehr als 25 Stellen haben. Der Züchter/Die Züchterin schlägt einen oder mehrere Namen als Zwingernamen vor; die Eintragung des Namens erfolgt durch die deutsche Zwingerschutzzentrale und die FIFe.

b. Züchter/in ist, wer eine in seinem/ihrem Besitz befindliche Katze decken lässt bzw. die Mutterkatze am Tag der Geburt besitzt. Als Eigentumsnachweis gilt das Besitztransfer.

c. Zur Zucht dürfen nur Katzen herangezogen werden, die in einem der Zuchtbücher des 1. DEKZV e.V. eingetragen sind. Es werden Deckbescheinigungen von Katern aus anderen Verbänden (ausgenommen Kater aus nicht vom 1.DEKZV e.V. anerkannten Vereinen), deren Stammbaum einer genetischen Überprüfung durch den Zuchtausschuss standhält, anerkannt. Nicht auf FIFe-Ausstellungen erworbene Titel werden mit Sternchen gekennzeichnet.

.

Wurfmeldungen und Stammbäume

a. Die Geburt aller Jungtiere ist innerhalb von acht (8) Wochen unter Einsendung der Wurfmeldung, der fotokopierten Stammbäume der Elterntiere sowie deren Impfnachweise (Kopien der Impfpässe oder Impfbescheinigung zur Wurfmeldung mit Katzenseuche, Katzenschnupfen, sowie Leukoseimpfung/oder negativem Leukosetest [nicht älter als ein Jahr] und alle obligatorischen Tests) bei der Geschäftsstelle zu melden. Verspätet eingehende Meldungen werden mit einem Säumniszuschlag pro Woche belegt, der sich nach der gültigen Gebührenordnung richtet. Sofern Farben, Zeichnung oder Geschlecht zum Zeitpunkt der Wurfmeldung noch nicht feststellbar sind, müssen diese sowie die eventuell noch fehlenden Namen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt nachgereicht werden. Bei Überschreitung dieser Frist wird eine Verweisgebühr erhoben.

b. Nur Mitglieder unseres Verbandes können Stammbäume oder Eintragungskarten für die in ihrem Zwinger geborenen Jungtiere beantragen. Es müssen für alle in dem Zwinger geborenen (lebenden) Jungtiere Stammbäume oder Eintragungskarten beantragt werden.

c. Alle im Eigentum eines Mitglieds befindlichen Katzen, die zur Zucht verwendet werden oder bei Ausstellungen vorgestellt werden, müssen beim 1. DEKZV e.V. registriert sein. Nur der/die beim Verband registrierte Eigentümer/in kann die Katze für Ausstellungen melden oder Stammbäume für Jungtiere beantragen sowie Deckbescheinigungen unterschreiben. Ist der/die eingetragene Eigentümer/in nicht identisch mit demjenigen/derjenigen, der/die derartige Dienstleistungen erbittet, werden die Meldungen zurückgewiesen.

d. Unter Berücksichtigung der gültigen Zuchtrichtlinien wird für jedes im 1. DEKZV e.V. gemeldete Jungtier eine Eintragungskarte oder ein Stammbaum mit bis zu vier Ahnengenerationen erstellt. Die Abstammungsnachweise für die Jungtiere werden dem Züchter/der Züchterin bzw. an die Zuchtwarte der Vereine gesandt

Auf Wunsch des Züchters/der Züchterin können die Ahnengenerationen erweitert werden. Für solche erweiterten Abstammungsnachweise wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

e. Stammbaum und gegebenenfalls zugehöriger Transfer eines Tieres aus einem anderen Verband müssen sofort nach Erhalt, auf jeden Fall, bevor das Tier zur Zucht verwendet oder ausgestellt werden soll, der Geschäftsstelle des 1. DEKZV e.V. bzw. den Zuchtwarten der Vereine zur Umschreibung und Eintragung in ein Zuchtbuch des 1. DEKZV e.V. eingereicht werden. Es sind der Original-Stammbaum und gegebenenfalls das Original-Transfer vorzulegen. Stammbäume von Katzen aus nicht der FIFe angeschlossenen Verbänden werden in das entsprechende Zuchtbuch mit Vor- und Zwingernamen, übernommen, sofern der Stammbaum einer genetischen Überprüfung standhält. Die Tiere erhalten eine Zuchtbuchnummer des 1. DEKZV e.V., die auf dem Original-Stammbaum vermerkt wird.

f. Farbänderungen in bereits ausgestellten Stammbäumen können bis zum Alter von 3 Monaten der Zuchtbuchstelle vom Züchter/von der Züchterin mitgeteilt und kostenpflichtig geändert werden, danach nur mit einer FIFe-Richterbewertung. Der Zuchtausschuss prüft die Änderungsmeldungen auf genetischeRichtigkeit. Eigenmächtige Änderungen in den Stammbäumen sind unzulässig und machen den Stammbaum ungültig.

Bei Einsendung der Wurfmeldung kann der Züchter/die Züchterin den Vermerk „Auf Antrag des Züchters zur Weiterzucht nicht zugelassen“ im Jungtierstammbaum kostenlos eintragen lassen. Der Vermerk wird quer über den Stammbaum gestempelt. Die Aufhebung dieses Vermerkes bedarf der Zustimmung des Züchters/der Züchterin; es wird kostenpflichtig ein neuer Stammbaum ausgestellt. Die nachträgliche Eintragung des Zuchtsperrvermerkes ist kostenpflichtig und kann vorgenommen werden, solange sich das Tier im Eigentum des Züchters/der Züchterin befindet.

Prämierungen auf Ausstellungen dürfen in der vorgesehenen Rubrik auf den Stammbäumen vom Besitzer/von der Besitzerin des Tieres selbst eingetragen werden. Bewertungen für Titel müssen innerhalb von 3 Wochen unter Einsendung der fotokopierten Urkunden der Geschäftsstelle des 1. DEKZV e.V. bzw. den Zuchtwarten der Vereine gemeldet werden. Nur so ist gewährleistet, dass ein erworbener Titel (Champion/Premior, Int. Champion/ Premior, Gr.Int. Champion/ Premior Supreme-Champion/Premior) registriert und bei den nächsten Jungtierstammbäumen oder Ausstellungen berücksichtigt wird.